Arbeitgeberunabhängige Gruppen-Fallsupervision
Sie suchen eine Supervisionsgruppe, in der Sie
mit Menschen aus unterschiedlichen beruflichen Sparten, mit unterschiedlichen
Arbeitgebern in vertrauensvoller Atmosphäre qualitativ hochwertig
Ihre Themen und Fragen professionell reflektieren und verstehen wollen?
Sie suchen Supervision,
- die auch Spaß macht? i
- in der unterschiedliche Methoden der Supervision zum Einsatz kommen?
- in der alle mitarbeiten?
- in der auch mal theoretisch auf das "was da ist" geschaut
wird?
- in der Sie frei von Arbeits- und Organisationszwängen über
Ihre Themen reden können?
- in der Sie spannende Einblicke in andere Berufe und Organisationen erhalten?
- die regelmäßig stattfindet und
natürlich mit den Supervisanden und Supervisandinnen gemeinsam vereinbart
wird?
und die bezahlbar ist?
Dann melden Sie sich bei
mir! Ich biete seit mehr als 15 Jahren regelmäßig Gruppen-Fallsupervisionen
an.
Beatrix Hilbt-Niggemann
info@blickwinkel-hilbt.de
0 23 25 – 46 65 79
Mobil: 0178 – 60 57 78 0
Expertenschulung
Kollegiale
Fallberatung
auf Anfrage
Standards bei Blickwinkel
Von
der Anfrage zum Auftrag
Qualitätsmanagement
Weitere Informationen
Für die Einkommenssteuer:
Supervision ist von der Einkommenssteuer absetzbar!
Bundesfinanzhof
fördert soziale Kompetenz (immer aktuell/Finanztest 12/2008)
und...
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Fachkräfte,
die mit dem Bundeskinderschutzgesetz arbeiten/die Garantenstellung haben,
Supervision zu ermöglichen.
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zum 1.1.2012
Mit diesem Gesetz gibt es eine neue Befugnisnorm für Geheimnisträger
und einen Rechtsanspruch auf berufliche Beratung (Supervision / Organisationsberatung).
http://www.vertraulichkeit-datenschutz-beratung.de/bundeskinderschutzgesetz/index.htm
Förderung
durch Bildungscheck und Bildungsprämie zur persönlichen, fachlichen
Weiterbildung
Bildungscheck und Bildungsprämie können
grundsätzlich für berufliche Fort- und Weiterbildungen, die
vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) anerkannt
sind, beantragt werden.
Es gibt zwei Zugänge:
1. die individuelle Beantragung
2. der betriebliche Zugang
E s sind jeweils die aktuellen Bestimmungen zu erfragen.
Zu beachten ist: Sowohl Bildungscheck
als auch Bildungsprämie müssen IMMER vor der Anmeldung zur Maßnahme
beantragt und genehmigt sein.
Weitere Informationen in den Bildungsberatungsbüros Ihrer
Stadt bzw. Ihrer VHS, oder natürlich im Netz unter NRW Bildungscheck
(mehrere websites)
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