Aktuelles:

Unterstützung ohne lange Wege....

Sie haben Fragen, und es ist niemand da, dem Sie Ihre Fragen stellen können?

Sie brauchen eine Person, die Ihnen zuhört? Sie möchten Beratung? Dazu möchten Sie den Menschen auch sehen? … und selbst wahrgenommen werden?
Aber manchmal ist schon eine kurze Wegstrecke unüberbrückbar...... und Zeit ist auch immer ein Thema.

Da ist vertrauensvolle Kommunikation mit Zoom, Teams oder Skype eine passende, mittlerweile auch gut erprobte Alternative.
Egal, für welche Kommunikationsplattform Sie sich entscheiden, schicken Sie mir eine Mail. Ich sende Ihnen dann einen Einladungslink und wir lernen uns ganz unverbindlich kennen.

Oder: Sie rufen mich an und wir reden am Telefon:

Beatrix Hilbt-Niggemann

info@blickwinkel-hilbt.de
0 23 25 – 46 65 79
Mobil: 0178 – 60 57 78 0

 

Arbeitgeberunabhängige Gruppen-Fallsupervision
Sie suchen eine Supervisionsgruppe, in der Sie mit Menschen aus unterschiedlichen beruflichen Sparten, mit unterschiedlichen Arbeitgebern in vertrauensvoller Atmosphäre qualitativ hochwertig Ihre Themen und Fragen professionell reflektieren und verstehen wollen?


Sie suchen Supervision,
- die auch Spaß macht? i
- in der unterschiedliche Methoden der Supervision zum Einsatz kommen?
- in der alle mitarbeiten?
- in der auch mal theoretisch auf das "was da ist" geschaut wird?
- in der Sie frei von Arbeits- und Organisationszwängen über Ihre Themen reden können?
- in der Sie spannende Einblicke in andere Berufe und Organisationen erhalten?

- die regelmäßig stattfindet und natürlich mit den Supervisanden und Supervisandinnen gemeinsam vereinbart wird?
und die bezahlbar ist?

Dann melden Sie sich bei mir! Ich biete seit mehr als 15 Jahren regelmäßig Gruppen-Fallsupervisionen an.

Beatrix Hilbt-Niggemann

info@blickwinkel-hilbt.de
0 23 25 – 46 65 79
Mobil: 0178 – 60 57 78 0

Expertenschulung
Kollegiale Fallberatung
auf Anfrage


Standards bei Blickwinkel

Von der Anfrage zum Auftrag
Qualitätsmanagement

Weitere Informationen
Für die Einkommenssteuer:
Supervision ist von der Einkommenssteuer absetzbar!

Bundesfinanzhof fördert soziale Kompetenz (immer aktuell/Finanztest 12/2008)

und...
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Fachkräfte, die mit dem Bundeskinderschutzgesetz arbeiten/die Garantenstellung haben, Supervision zu ermöglichen.
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zum 1.1.2012
Mit diesem Gesetz gibt es eine neue Befugnisnorm für Geheimnisträger und einen Rechtsanspruch auf berufliche Beratung (Supervision / Organisationsberatung).
http://www.vertraulichkeit-datenschutz-beratung.de/bundeskinderschutzgesetz/index.htm

Förderung durch Bildungscheck und Bildungsprämie zur persönlichen, fachlichen Weiterbildung
Bildungscheck und Bildungsprämie können grundsätzlich für berufliche Fort- und Weiterbildungen, die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) anerkannt sind, beantragt werden.

Es gibt zwei Zugänge:
1. die individuelle Beantragung
2. der betriebliche Zugang
E s sind jeweils die aktuellen Bestimmungen zu erfragen.

Zu beachten ist: Sowohl Bildungscheck als auch Bildungsprämie müssen IMMER vor der Anmeldung zur Maßnahme beantragt und genehmigt sein.
Weitere Informationen in den Bildungsberatungsbüros Ihrer Stadt bzw. Ihrer VHS, oder natürlich im Netz unter NRW Bildungscheck (mehrere websites)